Gewinnschpiel Umweltheld

Teilnahmebedingungen für das Facebook-Gewinnspiel "Umweltheld" Lecker-Schmecker Korb" vom 8.06.2019

§ 1 Allgemeines

Das Gewinnspiel startet am 08.06.2019 und endet am 12.06.2019 um 24 Uhr. Verlost wird eine Umweltpatenschaft über eine Blühwiese über 100qm.

Auf einem der Grenzhof-Felder wird eine Blühmischung mit verschiedenen Pflanzenarten für Bienen und andere Insekten angelegt. 
Der Sponsor kann auf einer Namenstafel genannt werden. 

  • Sie erhalten eine Sponsoringurkunde zertifiziert Ihr Engagement. 
  • Auf der Namenstafel werden Sie -wenn gewünscht- vermerkt.
  • Sie erhalten genaue Information zum Ort Ihrer „Ihrer“ Fläche
  • Erfreuen Sie sich bei Spaziergängen an Ihrer persönlichen „Blühfläche“

 Eine Teilnahme am Gewinnspiel der Facebook-Fanseite "Umweltheld" ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.

Die Teilnahme erfolgt über einen Like sowie ein Kommentar in Form eines Facebook Post: Umweltheld
Mehrere Kommentare werden als eine einzelne Teilnahme gewertet. Kommentare die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 14 Jahren. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfalle sein/ihr Name und/oder Bild im Internet veröffentlicht wird. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die zum Wettbewerb vorgesehenen Fotos werden über facebook eingereicht. Die gewinner werden gebeten die Fotobilddateien per e-mail an uns zu senden. Das Recht zur Nutzung der Fotos auf unsereer
Es werden nur Fotos akzeptiert, auf denen Bildteile weder hinzugefügt noch entfernt worden sind (Composing). Unzulässig sind Fotos, welche Werbung für ein anderes Produkt, Beleidigungen oder persönliche Angriffe enthalten, gegen geltendes Recht (insbesondere das Urheberrecht) verstoßen, jugendgefährdende, pornografische oder rassistische Aussagen treffen. Fotos, die gegen die vorgenannten Regeln verstoßen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 3 Gewinn

Der Preis wird, wie im Gewinnspiel ausgeschrieben, vergeben. Eine Änderung oder Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Der/Die Gewinner/in wird am  12.06.2019 via Facebook von uns benachrichtigt. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht bis Juli 2019, verfällt der Gewinn ersatzlos.

§ 4 Haftung

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Grenzhof, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Grenzhof hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt. Ferner haftet der Grenzhof nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel- Internetseite. Die Veranstalterin wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernimmt die Veranstalterin keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

§ 5 Datenschutz

Der Grenzhof gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Veranstalterin wird keine personenbezogenen Daten speichern, an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Die Veranstalterin speichert keine personenbezogenen Daten. Die Daten und posts erfolgen ausschliesslich in Facebook.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

§ 7 Gerichtsstand/anwendbares Recht

Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Veranstalterin vereinbart. Soweit der/die Teilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Veranstalterin ebenso als Gerichtsstand vereinbart.

§ 8 Auswahlverfahren

Die Gewinner werden per Losverfahren ausgewählt. Der Rechtsweg ist auch hier selbstverständlich ausgeschlossen.

§ 9 Kontakt

Bei Fragen in Bezug auf die Durchführung dieses Gewinnspiels und der Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten wenden Sie sich bitte an: info@remove-this.grenzhof-dormagen.de

Sofort-Kontakt
02133 - 42003